Keine Ermittlungen gegen Merz wegen Stadtbild-Äußerungen

Friedrich Merz am 22.11.2025
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Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht Merz' Aussagen zu Problemen im Stadtbild nicht als Volksverhetzung. Kein Anfangsverdacht, § 152 Abs. 2 StPO

Die Berliner staatsanwaltschaft sieht in ‌den Äußerungen von Friedrich Merz (CDU) zu „Problemen ‍im Stadtbild“ im ‍Zusammenhang mit Migration ⁢keine Volksverhetzung.⁣ Ein Anfangsverdacht liege nicht vor, das Verfahren sei eingestellt worden.

Ermittlungsverfahren eingestellt

Die Staatsanwaltschaft teilte⁣ auf Anfrage ​des Tagesspiegels mit,⁢ es liege kein anfangsverdacht gemäß § ⁣152 absatz ⁢2 der Strafprozessordnung vor. insgesamt waren in ⁤ganz Deutschland mehr als 1.500 Strafanzeigen gegen Merz eingegangen.

Hintergrund der Äußerungen

Zitat ‌vom 14. ‍Oktober

Der CDU-Vorsitzende hatte am 14. Oktober erklärt, die ‍Bundesregierung korrigiere frühere Versäumnisse in der Migrationspolitik und mache Fortschritte, „aber wir haben natürlich immer im⁣ Stadtbild‍ noch dieses Problem, und deswegen ist der Bundesinnenminister ja​ auch‍ dabei, jetzt in sehr großem Umfang auch Rückführungen zu ermöglichen und durchzuführen“.​ Auf Nachfrage sagte er später: ⁤„Fragen Sie mal ‍Ihre Töchter, was ich⁢ damit ⁤gemeint haben könnte.“

einordnung der Staatsanwaltschaft

Die⁤ zur Anzeige gebrachten Äußerungen seien im Lichte des⁢ Grundrechts auf Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 ⁣Absatz 1 des Grundgesetzes zu betrachten, erklärte ein ‍Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft. Vor diesem Hintergrund sei den Äußerungen kein Aufstacheln zum Hass, kein Auffordern zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen und kein Angriff ‍auf die Menschenwürde im Sinne‍ des § 130 Abs. 1 des Strafgesetzbuches zu entnehmen.


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