Karlsruhe: Pauschales Aus für Afghanen-Aufnahmeprogramme unzulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Deutschland die Aufnahmeprogramme für Afghanen nicht pauschal einstellen durfte. Die Karlsruher Richter betonten, dass bei Einzelfallentscheidungen die individuellen Belange der betroffenen Ausländer berücksichtigt werden müssen













