Verwaltungsgericht Köln untersagt Verfassungsschutz Einstufung der AfD
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen darf.
Reaktionen aus der Politik
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) plädiert angesichts der Entscheidung für ein Verbot einzelner Landesverbände der AfD. „Ich bin weiterhin der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist und deshalb die Instrumente der wehrhaften Demokratie zur Anwendung kommen sollten“, sagte Maier dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland