Ex-Verfassungsrichter hält AfD-Verbot in Thüringen für „denkbar“

AfD-Fraktion im Thüringer Landtag (Archiv)

Ein Verbot der AfD in Thüringen hält der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Peter M. Huber, für möglich. "Persönlich halte ich es für denkbar", sagte er dem Nachrichtenmagazin "Focus

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Verbot der AfD in Thüringen möglich

Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Peter M. Huber, hält ein Verbot der AfD in Thüringen für möglich.“Persönlich halte ich es für denkbar“, sagte er dem Nachrichtenmagazin „Focus“. die Möglichkeit eines Teilverbots sei bislang nicht abschließend geklärt, und es gebe dazu noch keine Rechtsprechung.Dennoch sieht Huber ein Verbot des Thüringer Landesverbands als möglich an, da es ein weniger belastender Eingriff sei.

Skepsis gegenüber Bundes-AfD-Verbot

Ein Verbotsverfahren gegen die Bundes-AfD betrachtet der frühere Innenminister von Thüringen skeptisch. Wäre der Thüringer afd-Landeschef björn Höcke der „unumstrittene Führer der AfD, wäre die Sache klar“, so Huber. Die zuständigen Behörden würden jedoch ermitteln, wie repräsentativ Höcke für die gesamtpartei sei, auch unter Einsatz von V-Leuten.

Verfassungsrechtliche Einschätzung

Das Programm der AfD hält Huber verfassungsrechtlich nicht für problematisch. Er habe es nicht im Einzelnen angesehen,lese aber,dass es dem Parteiprogramm der CDU in den 90er-Jahren ähnele. Entscheidend sei, ob die AfD plane, die „freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen oder zu beeinträchtigen“.

Demokratische Resilienz

Sollte in diesem Jahr erstmals ein AfD-Ministerpräsident ins Amt kommen, sieht huber das demokratische System als resilient an. Der Bund habe genügend Instrumente,um von der AfD ausgehende Risiken einzudämmen. Der Münchner Jurist warnt davor, die afd mit der NSDAP gleichzusetzen: „Geschichte wiederholt sich nicht“, sagte Huber.

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