Gericht stoppt vorerst AfD-Einstufung als gesichert extremistisch

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen

Gevita Tagesresidenz

Gerichtsbeschluss zur Einstufung der AfD

Das ⁤Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD bis ⁣zum⁣ Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert‍ rechtsextremistische Bestrebung einstufen. ​Dies entschied das ‌Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag und gab damit einem eilantrag der ‌AfD im Wesentlichen statt. Gegen den ⁣Beschluss können die Beteiligten noch Beschwerde ‌einlegen.

Begründung des Gerichts

Das Gericht stellte fest, dass es zwar Anhaltspunkte⁤ für Bestrebungen innerhalb der afd gebe, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Diese prägten die Partei​ jedoch nicht so stark, dass eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne. Der Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen bestehe weiterhin, doch im Eilverfahren konnte keine entsprechende Prägung festgestellt‍ werden,​ die das Gesamtbild der Partei‍ beherrscht.

Details zur Entscheidung

Das​ Gericht sah keine⁤ hinreichende Gewissheit,dass die AfD deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund einen rechtlich abgewerteten ⁢Status zuerkennen wolle. Die Deutung ⁤des‍ Remigrationsbegriffs der AfD durch den Verfassungsschutz als ⁢Ausdruck eines völkischen Volksbegriffs konnte‌ das ⁢Gericht nicht aus den vorgelegten Belegen entnehmen.

Hintergrund der Hochstufung

Am 2. Mai 2025 hatte der Verfassungsschutz bekannt gegeben, die AfD von ‍einem Verdachtsfall zu einer gesichert ⁤rechtsextremistischen Bestrebung‌ hochzustufen. die Anhaltspunkte⁤ für bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische⁤ Grundordnung hätten sich bestätigt. ​Die‍ AfD habe ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis, das zu ‌einer migranten- und muslimfeindlichen Haltung führe.

Reaktion der AfD

Am 5. Mai 2025 erhob die AfD Klage gegen die Hochstufung und die öffentliche Bekanntgabe. Sie ⁢stellte zudem einen Eilantrag.Das Eilverfahren umfasst umfangreiche Stellungnahmen und Akten des Verfassungsschutzes mit einem Datenvolumen von 1,5 Terabyte.

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Gevita Tagesresidenz

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