CDU-Parteitagsantrag sieht Strafmündigkeit für 12-Jährige vor

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Ein Antrag für den CDU-Bundesparteitag in Stuttgart fordert die Absenkung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre

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CDU-Antrag zur Absenkung der Strafmündigkeit

Ein Antrag für den CDU-Bundesparteitag in Stuttgart fordert die Absenkung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre. Dies berichtet die „Bild“ in ihrer Freitagausgabe unter Berufung auf einen Initiativantrag des Berliner CDU-Landesverbands.Derzeit gelten Kinder unter 14 jahren als schuldunfähig.

Änderung des strafgesetzbuchs

Der Antrag sieht vor, Paragraf 19 des Strafgesetzbuchs zu ändern. Kinder sollen künftig ab ihrem 12. Geburtstag strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, sofern sie die nötige Reife besitzen. Ein gerichtliches „Verantwortungsverfahren“ soll sicherstellen, dass erzieherische Maßnahmen verbindlich durch ein Gericht angeordnet werden.

Begründung des Antrags

Die Antragsteller argumentieren, dass Kinder heute durch das Internet und soziale Medien früher ein Unrechtsbewusstsein entwickeln. Wer mit 12 Jahren wisse, dass er Unrecht tue, müsse dafür auch geradestehen. Zudem würden kriminelle Banden und Clan-Strukturen die Strafunmündigkeit von Kindern ausnutzen, um sie für Verbrechen einzuspannen. „Die Organisierte Kriminalität, auch aus Clan-Strukturen oder dem europäischen Ausland heraus, nutzt bewusst die Strafunmündigkeit von Kindern aus“, heißt es im Antrag.

Brutalität der Taten

Weiter heißt es im Antrag, dass die Taten immer brutaler würden und sich häuften. Für Opfer und Angehörige sei es schwer hinnehmbar, wenn Täter bei brutalen Delikten aufgrund ihres Alters keine gerichtlichen Konsequenzen erfahren.

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