Verwaltungsgericht Köln: AfD vorerst nicht als rechtsextremistisch einstufbar
Das Verwaltungsgericht Köln hat in einer Eilentscheidung festgelegt, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen darf.
Reaktionen aus Thüringen
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) fordert angesichts dieser Entscheidung ein Verbot einzelner Landesverbände der AfD. Maier erklärte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, dass er die AfD weiterhin als verfassungsfeindlich und verfassungswidrig betrachte. Er betonte, dass die Instrumente der wehrhaften Demokratie zur Anwendung kommen sollten, insbesondere gegen den Landesverband der AfD thüringen, der bereits als verfassungsfeindliche bestrebung rechtskräftig eingestuft sei.
Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht
Maier hält es für notwendig,dass das Bundesverfassungsgericht ein Verbot der als verfassungsfeindlich eingestuften Landesverbände prüft. Er sieht eine Antragstellung als erforderlich an.
Gerichtliche Einschätzung
Das Verwaltungsgericht Köln hat im einstweiligen Rechtsschutz entschieden. Maier weist darauf hin, dass dies eine vorläufige Entscheidung sei und die Hauptsache noch abzuwarten bleibe. Das Gericht habe jedoch deutlich gemacht, dass es innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gebe. Der starke Verdacht bleibe somit bestehen.



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