Arbeitskammer: Bundestariftreuegesetz ist ein wichtiger und notweniger Schritt – Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung muss folgen
Der Bundestag hat das Bundestariftreuegesetz beschlossen. Öffentliche Aufträge ab 50.000 Euro netto sollen nur an Unternehmen mit tariflichen Arbeitsbedingungen vergeben werden. Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt das Gesetz als Signal gegen Lohndumping
