Arbeitskammer kritisiert Rentenkommission: Empfehlungen gefährden Lebensstandard im Alter

Saarländische Arbeitnehmervertretung sieht Widerspruch zwischen Zielen und Maßnahmen des Kommissionsberichts

Die Arbeitskammer des Saarlandes informiert

Die Arbeitskammer des Saarlandes begrüßt Teile des Rentenkommissionsberichts, kritisiert aber zentrale Empfehlungen wie ein höheres Rentenalter und ein sinkendes Rentenniveau als Risiko für Altersarmut.

Toyota Scheidt

Die Arbeitskammer des Saarlandes wirft der Rentenkommission vor, ihr eigenes Leitbild an entscheidenden Stellen zu unterlaufen. Zwar definiere die Kommission die Sicherung des Lebensstandards im Alter ausdrücklich als Ziel der Alterssicherung. Gleichzeitig empfehle sie Maßnahmen wie ein höheres Rentenalter und ein sinkendes Rentenniveau im Umlagesystem, die für viele Beschäftigte das Risiko von Altersarmut erhöhen würden.

„Die Rentenkommission beschreibt sehr treffend, woran sich eine moderne Alterssicherung messen lassen muss: Menschen müssen auch im Ruhestand ihren Lebensstandard sichern können“, erklärt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes.

Als Zielgröße für die gesamte Altersversorgung nennt die Kommission laut Arbeitskammer einen Lohnersatz von mindestens 70 Prozent des vorherigen Einkommens.

„Ein Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen kann dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen. Andere Empfehlungen würden die gesetzliche Rente jedoch schwächen und die Gefahr von Altersarmut erhöhen.“

Was die Arbeitskammer begrüßt

Die Arbeitskammer bewertet nach eigenen Angaben mehrere Empfehlungen positiv:

  • die Anerkennung des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs für höhere Renten
  • die vorgeschlagene paritätische Beteiligung der Arbeitgeber
  • die Einbeziehung von Abgeordneten, Vorständen und bislang nicht abgesicherten Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung
  • die Beschränkung beitragsfreier Minijobs auf Schülerinnen und Schüler

„Die gesetzliche Rentenversicherung muss gestärkt und auf eine breitere Basis gestellt werden. Wer bisher von der solidarischen Finanzierung ausgenommen ist, sollte schrittweise einbezogen werden. Langfristig gilt das auch für Beamt*innen“, so Caspar.

Kritik an höherem Rentenalter und Abschaffung der „Rente mit 63″

Ablehnend äußert sich die Arbeitskammer zur geplanten Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung sowie zur Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63″.

„Bereits heute erreichten viele Beschäftigte die bestehenden Altersgrenzen aus gesundheitlichen Gründen nicht. Eine weitere Anhebung des Rentenalters würde soziale Ungleichheiten verschärfen“, so Caspar.

Er fordert stattdessen, dass Arbeitgeber altersgerechte Arbeitsplätze schaffen. Gleichzeitig müssten – wie von der Kommission selbst vorgeschlagen – die Hürden beim Zugang zur Erwerbsminderungsrente gesenkt werden.

Kapitalgedeckte Zusatzrente: Chancen und Lücken

Zur vorgeschlagenen kapitalgedeckten Zusatzrente nach schwedischem Vorbild erkennt die Arbeitskammer nach eigenen Angaben zwar ein Stabilisierungspotenzial für das Rentenniveau. Sie weist jedoch darauf hin, dass Menschen mit Erwerbsminderungsrente von diesem Modell nicht profitierten – was für diese Gruppe einer faktischen Rentenkürzung gleichkomme.

Eine konsequente Orientierung am schwedischen Modell müsste nach Einschätzung der Arbeitskammer zudem die betriebliche Altersversorgung verpflichtend machen und die zusätzlichen Mittel gezielt dort einsetzen.

Bundesregierung gefordert

Insgesamt sieht die Arbeitskammer im Bericht der Rentenkommission wichtige Ansatzpunkte für eine zukunftsfeste Alterssicherung. Die Bundesregierung sei nun gefordert, die 33 Empfehlungen sorgfältig zu prüfen und dabei die soziale Sicherungsfunktion der gesetzlichen Rentenversicherung in den Mittelpunkt zu stellen.

„Finanzielle Nachhaltigkeit ist wichtig. Sie darf aber nicht zulasten der Menschen gehen, die für ihren Schutz vor Altersarmut auf eine starke gesetzliche Rentenversicherung angewiesen sind“, so Caspar.

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