Entkriminalisierung von Schwarzfahrern
Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Helmut Frister, hat sich für die Entkriminalisierung von Schwarzfahrern ausgesprochen. In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz) erklärte Frister,dass nur sozialethisch besonders verwerfliche Handlungen bestraft werden sollten. Das schlichte Schwarzfahren ohne Überwindung von Zugangsbeschränkungen falle nicht darunter.
Kritik am aktuellen Gesetz
Frister kritisiert, dass das Gesetz gegen Schwarzfahrer der Ultima-Ratio-Funktion des Strafrechts nicht gerecht werde. Er fordert eine Änderung des Gesetzes, da die Justiz durch diese Bagatelldelikte unnötig belastet werde. Nach seinen Angaben resultiert jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland aus diesem Delikt, was den Staat viel Geld koste und keinen Resozialisierungseffekt habe.
Vorschläge zur Gesetzesänderung
Der Strafrechtler lehnt eine Herabstufung zur ordnungswidrigkeit ab, da auch diese zu Gefängnisaufenthalten führen könne. Er sieht schwarzfahren als zivilrechtliches Unrecht und Vertragsbruch, das entsprechend behandelt werden sollte. Eine ersatzlose Streichung des paragrafen 265a lehnt Frister jedoch ab. Schwarzfahren im Fernverkehr könnte seiner Meinung nach strafwürdig bleiben.
Hintergrund
Nach Recherchen der noz betraf 2024 jede achte Anzeige wegen Beförderungserschleichung schwarzfahrten im Fernverkehr.



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