Pflegereform: Geplante Änderungen und Auswirkungen
Erhöhte Belastungen für Pflegeheimbewohner
Bundesgesundheitsministerin Nina warken (CDU) plant im Rahmen der Pflegereform höhere finanzielle Belastungen für Bewohner von Pflegeheimen. Nach Informationen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ sehen erste Entwürfe vor, die Zuschüsse zur Senkung der Eigenanteile langsamer anwachsen zu lassen. Die erhöhungsstufen der Zuschüsse sollen nicht mehr nach zwölf, sondern erst nach 18 Monaten wirksam werden. Dies bedeutet, dass der Zuschlag von 15 Prozent in den ersten 18 Monaten gilt, die Anhebung auf 30 Prozent erfolgt danach. Die 50-Prozent-Stufe greift erst nach 36 Monaten, die höchste Entlastungsstufe von 75 Prozent nach mehr als 54 Monaten.
Änderungen bei der anerkennung von Pflegebedürftigkeit
Zukünftig soll es schwieriger werden, als pflegebedürftig anerkannt zu werden. Ein höherer Grad an Einschränkung wird notwendig sein, um die Pflegegrade 1, 2 und 3 zu erreichen. Diese Änderung könnte die Zahl der Pflegebedürftigen und die Ausgaben der Versicherung beeinflussen.
Zusätzliche Beiträge und höhere Belastungen für Gutverdiener
Die Reform sieht vor, die beitragsfreie Familienversicherung in der Pflegeversicherung einzuschränken. Mitversicherte Ehepartner, die keine kleinen Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, sollen einen zusätzlichen Beitrag von 0,7 Prozent zahlen. Zudem sollen Gutverdiener durch eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze stärker belastet werden.Ob die Anhebung um 300 Euro bleibt oder weiter erhöht wird, ist noch unklar.



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