Bundesinnenminister verteidigt Einschränkung des Schutzes für ukrainische Männer
bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die geplante Einschränkung des Schutzes für wehrpflichtige ukrainische Männer verteidigt. In einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ erklärte er, dass diese Maßnahme politisch angebracht sei, da Deutschland die Ukraine militärisch unterstütze, um den Widerstand gegen den russischen Angriffskrieg zu organisieren.
Ausreisepflicht für wehrpflichtige Männer
Dobrindt erläuterte, dass die Massenzustrom-Richtlinie der EU auf wehrpflichtige Männer nicht mehr zutreffe und ein positives Asylverfahren für sie nicht infrage komme. Daher bestehe für diese Personen eine Ausreisepflicht in die Ukraine. Die EU-Staaten hatten sich darauf geeinigt, nur noch Männern Schutz zu gewähren, die ihren militärischen Verpflichtungen in der Ukraine nachgekommen sind. Dobrindt betonte, dass Flucht vor Wehrpflicht kein Asylgrund sei.
Erwartungen an Return Hubs
Der Innenminister dämpfte zudem Erwartungen an die geplanten Abschiebezentren außerhalb der EU, sogenannte Return Hubs. Zunächst müssten Vereinbarungen mit Drittländern getroffen werden, was er für dieses Jahr erwartet. Der Aufbau solcher Zentren sei jedoch ein langwieriger Prozess.
Rückkehrerzahlen gestiegen
Dobrindt erklärte, dass das Ziel sei, die Zahl der Rückkehrer zu steigern, sowohl bei erzwungener als auch bei freiwilliger Ausreise. von mai 2025 bis Mai dieses Jahres seien über 42.000 Menschen durch Abschiebemaßnahmen und geförderte freiwillige Ausreise in ihre Heimatländer zurückgekehrt, 2.000 mehr als im Vorjahreszeitraum.



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