Bundesgerichtshof verwirft Revisionen der „Kaiserreichsgruppe“
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von vier Angeklagten der sogenannten „Kaiserreichsgruppe“ gegen ihre Verurteilung durch das Oberlandesgericht Koblenz verworfen. Dies teilte das karlsruher Gericht am Montag mit.
Verurteilung und Hintergründe
Die Angeklagten wurden wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung und weiterer Straftaten zu Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und zehn Monaten sowie acht Jahren verurteilt. Sie gehören der Szene der sogenannten Reichsbürger an, die die Staats- und Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland ablehnen. Laut Urteil planten sie, diese mit Gewalt zu überwinden und eine neue Regierung auf Basis der Reichsverfassung von 1871 zu errichten.
Geplante Aktionen
Der geplante Umsturz sollte durch verschiedene Aktionen im Mai 2022 erfolgen. Dazu gehörten die Absetzung der Bundesregierung und die Entführung des damaligen Bundesgesundheitsministers.
Revisionsrechtliche Überprüfung
Die revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten. Mit der Entscheidung des Senats ist das Urteil nun rechtskräftig.



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