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Grüne klagen gegen neue Regelung zu sicheren Herkunftsstaaten

Die Grünen-Bundestagsfraktion hat beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die neue gesetzliche Befugnis der Bundesregierung eingereicht, sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung zu benennen. In der Klageschrift argumentieren die Grünen, dass das Grundgesetz diese Entscheidung dem Bundestag und dem Bundesrat vorbehält. Der „Spiegel“ berichtet, dass die 62-seitige Klageschrift bereits in Karlsruhe eingegangen ist. Das Kabinett hatte kürzlich beschlossen, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen

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