Bundesfinanzhof weist Klagen gegen neue Grundsteuer zurück

Grundsteuerbescheid (Archiv)

Der Bundesfinanzhof hat mehrere Klagen gegen die seit Januar erhobene neuen Grundsteuer abgewiesen

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Bundesfinanzhof weist Klagen gegen neue Grundsteuer ab

Die neue Grundsteuer bleibt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) in ihrer derzeitigen Ausgestaltung bestehen. Der BFH wies⁣ mehrere ‍Klagen gegen die ‍seit ⁤Januar⁢ erhobene Grundsteuer ab.​ Die zuständigen ⁣finanzgerichte ‌hätten in allen drei Verfahren zutreffend entschieden, dass der Bescheid ⁣über die Feststellung des Grundsteuerwerts zum 1.Januar 2022 ​rechtmäßig sei und die Kläger nicht in ihren Rechten verletze, teilte das Gericht‌ am Mittwoch in München mit.

keine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht

Eine Aussetzung und Vorlage der⁣ Verfahren an das Bundesverfassungsgericht kommt nach Auffassung des BFH in allen drei Fällen nicht in Betracht. Der zuständige Senat sei nicht davon‍ überzeugt, dass die der⁣ Feststellung des Grundsteuerwerts zugrunde ⁣liegenden Vorschriften des⁤ Bewertungsgesetzes verfassungswidrig seien, hieß es zur Begründung.

Bundesmodell und Ertragswertverfahren im Fokus

Anwendung⁤ in elf⁤ bundesländern

In den drei Verfahren ging es ‌konkret um das sogenannte Bundesmodell,‌ das in elf der 16 ⁢Bundesländer genutzt wird. Beanstandet⁣ wurde dabei‍ das für Grundsteuerzwecke vorgesehene pauschalierte Ertragswertverfahren. Dieses Verfahren⁢ findet bei der Grundsteuer auf Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke sowie Wohnungseigentum Anwendung. Auch für die Bewertung des Grundvermögens bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ‌wird ein Ertragswertverfahren herangezogen.

Kritik‍ der Kläger am Bewertungsverfahren

Im Mittelpunkt stand ⁤in allen drei ‌Fällen unter anderem die Frage, ⁣ob es​ mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ​ist, dass durch die Verwendung eines grob typisierten Bewertungsverfahrens in dem grundsteuerrechtlichen Massenverfahren ​eine an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientierte Belastung möglicherweise nicht ‍in allen Fällen erreicht wird. Die ⁣Kläger rügten eine aus ihrer Sicht zu ungenaue und ungerechte Datengrundlage.

Hintergrund der Grundsteuerreform

Die Grundsteuer war in der Vergangenheit nach ‌Einheitswerten‍ berechnet worden, die zunehmend überholt waren. das Bundesverfassungsgericht hatte deshalb im Jahr 2018⁤ eine Neuregelung der Grundsteuer gefordert. Auf‍ dieser Grundlage ⁣wurde das neue System mit ‍dem ​Bundesmodell und dem pauschalierten Ertragswertverfahren eingeführt.

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