Gericht hält Verpackung kleinerer Milka-Tafeln für irreführend

Milka-Schokolade (Archiv)

Milka-Schokoladentafeln verstoßen gegen Wettbewerbsrecht

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Urteil des Landgerichts Bremen

Das Landgericht Bremen hat entschieden, dass die neuen Milka-Schokoladentafeln mit weniger Inhalt und nahezu identischer Verpackung gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Klage der Verbraucherzentrale Hamburg

Die Verbraucherzentrale hamburg hatte geklagt, da die Verpackung und das Design der neuen 90-Gramm-Tafeln identisch mit denen der alten 100-Gramm-Tafeln seien. Der Milka-Hersteller Mondelez habe die Tafeln unmerklich rund einen Millimeter dünner gemacht, ohne deutlich auf die Reduzierung des Inhalts hinzuweisen. Die neue Nennfüllmenge stehe zwar klein auf der Vorderseite der Verpackung,werde jedoch oft von den Laschen der Kartons in den Supermarktregalen verdeckt.

Rechtsmittel und Forderungen

Mondelez kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen. es ist noch nicht rechtskräftig.Die Verbraucherzentrale Hamburg fordert die Bundesregierung auf, gesetzliche Nachbesserungen vorzunehmen. Hersteller sollten zu verbindlichen Vorgaben bei schrumpfenden Packungsinhalten verpflichtet werden. Ein Warnhinweis für Produkte mit verringerter Füllmenge solle für mindestens sechs Monate vorgeschrieben werden. Auch die Packungsgröße müsse bei weniger Inhalt entsprechend kleiner werden. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass Unternehmen wie Mondelez die bestehende Gesetzeslücke ausnutzen.

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