Firmen gehen oft mit Steuerverschonung an Minderjährige

Finanzamt (Archiv)

Große Unternehmensvermögen werden bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer oft verschont, wovon auch Minderjährige profitieren

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Erbschaftsteuer: Begünstigung Minderjähriger

Eine erhebliche Verschonung großer Unternehmensvermögen von der erbschaft- und Schenkungsteuer kommt Minderjährigen zugute. Dies geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor, über die der „Spiegel“ berichtet.

Verteilung der begünstigten Vermögen

Im Jahr 2024 wurden begünstigte Vermögen von insgesamt 11,1 milliarden euro weitergegeben. Davon entfielen 4,7 Milliarden Euro auf Empfänger im Alter bis einschließlich 17 Jahren, was einem Anteil von 43 Prozent entspricht. Der durchschnittliche Steuersatz lag bei 4,7 Prozent. Bei Begünstigten, die Stiftungen waren, betrug der Steuersatz lediglich 0,1 Prozent.

Kritik an der Erbschaftsteuer

Christian Görke, linken-Politiker und früherer brandenburgischer Finanzminister, kritisierte die aktuelle Erbschaftsteuer als ungerecht. Er bemängelte zudem,dass das Bundesfinanzministerium mehrere Fragen zu Steuersparmodellen und deren Bewertung weitgehend unbeantwortet ließ. Görke äußerte, dass der Finanzminister und SPD-Parteivorsitzende nicht hinter der von der SPD geforderten gerechteren Erbschaftsteuer stehe.

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