Position der Bundesregierung zum Zoll-Abkommen
Die Bundesregierung hat sich gegen mehrere Änderungsanträge des EU-Parlaments zur Umsetzung des Zoll-Abkommens mit den USA ausgesprochen. Dies geht aus einem Drahtbericht des Auswärtigen Amtes vom 9. April 2026 hervor, der an alle Ministerien versendet wurde.Der Newsletter Industrie und Handel von „Politico“ berichtete darüber. Das Auswärtige Amt kommentierte den bericht auf Anfrage nicht.
Warnung vor verzögertem Entscheidungsprozess
in dem Bericht wird darauf hingewiesen, dass Deutschland vor dem Eindruck eines verzögerten Entscheidungsprozesses warnt. Die EU solle signalisieren, ein verlässlicher Partner der USA zu bleiben und einer Eskalation entgegenzuwirken. Deutschland wünscht sich einen balancierten Ansatz, der auch die Zustimmung des Europäischen Parlaments zu den Gesetzesänderungen berücksichtigt.
Skepsis gegenüber Sunrise-Klauseln
Die Bundesregierung zeigt sich skeptisch gegenüber den vom Parlament vorgeschlagenen Sunrise-Klauseln. Diese besagen, dass die Senkung der Zollsätze nur gelten soll, wenn die USA ihre Verpflichtungen einhalten. Eine Sunrise-Klausel sei aus deutscher Sicht nur vermittelbar, wenn sie sich auf die Einhaltung der bestehenden Regeln beschränkt.
Forderung nach Sunset-Klausel abgelehnt
Die EU-Abgeordneten fordern, das Abkommen mit einer Sunset-Klausel bis zum 31. März 2028 zu befristen. Deutschland sieht hierfür keinen Anlass und warnt vor einer möglichen Eskalation. Berlin unterstützt die Bemühungen der Kommission,die US-Zölle auf Stahl und Aluminium weiter zu senken,warnt jedoch davor,realistisch zu bleiben.



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