Einleitung
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat am Donnerstag angekündigt, dass der von der EU-Kommission genehmigte deutsche Industriestrompreis unbürokratisch umgesetzt werden soll. „Der Industriestrompreis ist ein wichtiger notwendiger Schritt, um spürbar auch schnell zu entlasten“, sagte Reiche in einem Pressestatement.
Hauptteil
Die EU-Kommission genehmigte am Donnerstag eine Beihilferegelung im Umfang von 3,8 Milliarden Euro. Diese Regelungen seien „erforderlich, geeignet und angemessen“, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen und bestimmte Wirtschaftszweige zu fördern, so die Brüsseler Behörde. unternehmen müssen einen erheblichen Teil der Beihilfen in Dekarbonisierungsmaßnahmen reinvestieren,was zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft beitragen soll.
Reiche betonte, dass den Unternehmen keine Detailvorgaben gemacht werden. Mögliche Maßnahmen umfassen Energieeffizienz und Investitionen in erneuerbare Energien auf dem Firmengelände. „Wir haben bewusst die Möglichkeiten breit gelassen und uns davor gehütet, Detailvorgaben zu machen“, erklärte die CDU-Politikerin.
Erleichterungen für Unternehmen
Um auch kleinen Unternehmen die Nutzung des industriestrompreises zu ermöglichen,werden niedrige Hürden gesetzt. „Wir verzichten zum Beispiel auf Verifizierung durch prüfungsbefugte Stellen“, so Reiche. Testate von Wirtschaftsprüfern sind nur für Unternehmen mit einem Stromverbrauch von über 10 Gigawattstunden pro Jahr erforderlich.
Hintergrund
Der Industriestrompreis soll strom- und handelsintensive Unternehmen aus 91 Sektoren bei den Stromkosten entlasten, darunter Chemie, Gummi- und Kunststoffwaren, Glas und Halbleiterfertigung. Die Regelung gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028. Unternehmen können Beihilfezahlungen nach Ende eines jeden Jahres beantragen, wenn der Stromverbrauch und der durchschnittliche Großhandelsmarktpreis bekannt sind. Der Zielpreis liegt bei 5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und wird auf Grundlage des Großhandelsstrompreises bestimmt.



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