Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheidet gegen subsidiären Schutz für russische Wehrpflichtige
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Wehrpflichtige in Russland nicht allein aufgrund des zu erwartenden Wehrdienstes subsidiär schutzberechtigt sind. Diese Entscheidung wurde am Donnerstag verkündet und hebt ein früheres Urteil des verwaltungsgerichts Berlin auf.
Hintergrund des Falls
Ein im Jahr 2004 geborener Kläger hatte zuvor vom Verwaltungsgericht Berlin subsidiären Schutz zugesprochen bekommen.Das Gericht argumentierte, es sei „beachtlich wahrscheinlich“, dass der Kläger dem Druck, sich als „Vertragssoldat“ zu verpflichten, nicht widerstehen könne. Als „Vertragssoldat“ drohe ihm die Entsendung in einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine,was eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zur Folge haben könnte.
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) legte Berufung gegen das Urteil ein und erhielt nun Recht. Der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts konnte nicht die Überzeugung gewinnen, dass dem Kläger in Russland landesweit mit beachtlicher wahrscheinlichkeit droht, gegen seinen Willen als “Vertragssoldat“ verpflichtet zu werden und dadurch ernsthaften Schaden zu erleiden. Der Grundwehrdienst in Russland, der ein Jahr dauert, berge nicht die Gefahr von Folter oder unmenschlicher Behandlung. Auch sei keine Gefahr für ein Abschiebungsverbot hinreichend wahrscheinlich.
Weitere rechtliche Schritte
Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Es besteht jedoch die Möglichkeit,Beschwerde gegen diese Nichtzulassung einzulegen,über die das Bundesverwaltungsgericht entscheiden würde. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts erging am 28. Mai 2026 (OVG 12 B 7/24), die Vorinstanz war das Verwaltungsgericht Berlin (Urteil vom 8. Dezember 2023 – VG 39 K 240.19 A).


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