Rufe nach schärferem Vorgehen gegen Gefährder werden lauter

Tatort nach Todesfahrt beim CSD am 26.07.2026

Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin fordern Politiker ein schärferes Vorgehen gegen Gefährder. Susanne Hierl (CSU) betonte im RBB-Inforadio die Notwendigkeit guter Regelungen, um zukünftige Angriffe zu verhindern

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Reaktionen auf den Anschlag beim Christopher Street Day in Berlin

Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin fordern Politiker ein schärferes Vorgehen gegen Gefährder. Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Susanne Hierl (CSU), betonte im RBB-Inforadio die Notwendigkeit guter Regelungen, um zukünftige Angriffe zu verhindern. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zuvor ein Drei-Punkte-Sicherheitspaket angekündigt, das sich auf das Jugendstrafrecht, den Einsatz von elektronischen Fußfesseln und Präventivhaft bezieht.

Diskussion über das Jugendstrafrecht

Hierl schlug vor, dass beim Anschluss an eine terroristische Vereinigung keine Entwicklungsunreife mehr angenommen werden sollte, sodass Erwachsenenstrafrecht angewendet werden kann. auch Bewährungsstrafen sollten für bestimmte taten ausgeschlossen werden.

Elektronische Fußfesseln und Präventivhaft

Zum Einsatz von elektronischen Fußfesseln bei Gefährdern sagte Hierl, dass eine genaue Prüfung nötig sei, ob dies in jedem Fall sinnvoll ist. Einheitliche Regeln für Präventivhaft seien ebenfalls erforderlich, wobei Bayern als Vorbild dienen könne.

Unterstützung von CDU-Innenpolitiker Günter Krings

Der CDU-Innenpolitiker Günter Krings begrüßte Dobrindts Vorschläge zur Verschärfung des Jugendstrafrechts. Er betonte, dass das Jugendstrafrecht nicht dazu führen dürfe, dass der Staat vor gefährlichen Tätern schutzlos bleibt.Krings forderte, ab dem 18. Lebensjahr konsequent Erwachsenenstrafrecht anzuwenden.

Hintergrund des Täters

Der mutmaßliche Täter des Anschlags war den Behörden als islamistischer Gefährder bekannt. Im Mai wurde er wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte eine höhere Strafe gefordert.

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