Regierung will gravierende Umweltkriminalität schärfer bestrafen

Möwe auf einem Müllhaufen am Meer

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, um den strafrechtlichen Schutz der Umwelt zu verbessern und eine neue europäische Richtlinie umzusetzen

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Gesetzentwurf zum Schutz der Umwelt beschlossen

das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den strafrechtlichen Schutz der Umwelt verbessern und eine neue europäische Richtlinie umsetzen soll.

Maßnahmen gegen Umweltkriminalität

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte die Bedeutung des Entwurfs: „Umweltkriminalität ist ein riesiges Business. Das Organisierte Verbrechen verdient weltweit Milliarden mit illegaler Entsorgung und anderen Umweltstraftaten.“ umweltstraftaten wie Klärschlamm im Wald oder Chemikalien im Fluss bedrohen mensch und Natur. Der Rechtsstaat soll im Kampf gegen Umweltkriminalität gestärkt werden.

Härtere Strafen und neue Regelungen

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) ergänzte, dass Umweltkriminalität kein Kavaliersdelikt sei. „Während einige Täter sich kriminell bereichern, zahlen wir alle den preis dafür.“ Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in besonders gravierenden Fällen von umweltkriminalität höhere strafmaße möglich sein sollen. Bei vorsätzlichen Umweltkatastrophen, wie einer Ölpest, soll eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr gelten. Bei banden- und gewerbsmäßigen Abfall- und Radioaktivitätsstraftaten soll ein erhöhter Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren gelten.

reaktion auf den Dieselskandal

Die Richtlinie sieht erstmals eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für das Inverkehrbringen umweltschädlicher produkte vor. Das verwaltungsrechtswidrige Inverkehrbringen eines Erzeugnisses soll unter Strafe gestellt werden, wenn es zu erheblichen Umweltschäden führt.

Erweiterung des strafrechtlichen Schutzes

Bisher schützt das deutsche Strafrecht boden, Wasser, Luft, Tiere, Pflanzen und die menschliche Gesundheit. Die Richtlinie erweitert dies um Ökosysteme.Zudem sollen bestimmte Energieformen wie „Geräusche“,“Erschütterungen“ und „thermische Energie“ unter Strafe gestellt werden.

Erweiterte Ermittlungsbefugnisse

Die Strafverfolgungsbehörden sollen mehr Befugnisse in Fällen schwerer Umweltstraftaten erhalten. Dazu gehören verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie die Telekommunikationsüberwachung. Auch die Vorschriften für Geldbußen gegen Unternehmen sollen verschärft werden.

Umweltkriminalität gehört nach Drogen- und Menschenhandel zu den größten Kriminalitätsbereichen weltweit und ist eine Haupteinnahmequelle der Organisierten Kriminalität.

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