Bestätigung des Verbots der „Artgemeinschaft“
das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot der rechtsextremen Vereinigung „Die Artgemeinschaft – Germanische glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ bestätigt. Dies teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Hintergrund der Entscheidung
Die Entscheidung fiel im Rahmen einer Klage der Vereinigung, die sich gegen das Verbot durch das Bundesinnenministerium vom 4. august 2023 richtete. Das Gericht stellte fest, dass die Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung verstoße.
Ideologische Ausrichtung
Die Klägerin sieht sich als älteste germanisch-heidnische Glaubensgemeinschaft.Laut Gerichtsbegründung orientiert sich ihre Ideologie an der nationalsozialistischen Rassenlehre. Mitglieder dürften nur Menschen bestimmter „Rassen“ sein,und es werde eine „Volksgemeinschaft“ auf biologischer Basis propagiert. Diese Haltung widerspreche den Grundwerten des Grundgesetzes, insbesondere der Menschenwürde.
Rechtslage und Begründung
Das Gericht betonte, dass auch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften den allgemeinen Gesetzen unterlägen. Die „Artgemeinschaft“ habe zentrale Elemente der nationalsozialistischen Ideologie übernommen und verbreite diese durch Publikationen und Veranstaltungen.Die enge Verbindung zu rechtsextremen Kreisen und die Verwendung nationalsozialistischer Symbolik untermauerten das Verbot.


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