VdK will Freibeträge für gesetzliche Rentenversicherung

Rentenversicherung (Archiv)

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, begrüßt das Rentenpaket der Bundesregierung, warnt jedoch davor, es dabei zu belassen

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VdK-Präsidentin Bentele begrüßt Rentenpaket und fordert weitere Reformen

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, hat die Verabschiedung des Rentenpakets der Bundesregierung begrüßt, zugleich jedoch vor einem Stillstand bei der Reform der gesetzlichen Rente gewarnt. Die beschlossene Haltelinie bei 48 Prozent sei ein wichtiger Schritt, der zumindest in den kommenden sechs Jahren sicherstelle, dass die Renten nicht an Kaufkraft verlieren, sagte Bentele der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe).

Bewertung der Haltelinie und der Mütterrente

Bentele bezeichnete die Haltelinie als gute Nachricht für Rentner. Sie trage dazu bei, das Vertrauen in die gesetzliche Rente zu stärken.Gleiches gelte für die Angleichung der Kindererziehungszeiten mit der sogenannten Mütterrente.

Auftrag für die geplante Rentenkommission

Einbeziehung weiterer Berufsgruppen

Die geplante Rentenkommission sollte nach Ansicht der VdK-Präsidentin den Auftrag erhalten, die gesetzliche Rente auf breitere Schultern zu verteilen. Es brauche ein Konzept, mit dem Beamte sowie Selbstständige in die Rente einbezogen werden.

Nutzung von Arbeitsmarktpotenzialen

Zugleich sprach sich Bentele dafür aus,brachliegende potenziale des Arbeitsmarkts insbesondere von Frauen zu heben. Nur so könne die gesetzliche Rente auch in Zukunft der wesentliche Baustein der Altersvorsorge bleiben.

Forderungen zur Bekämpfung von Altersarmut

Nach Einschätzung des vdk reicht das Rentenpaket nicht aus, um Altersarmut zu bekämpfen. Der Verband fordert deshalb einen Freibetrag auf gesetzliche Rentenzahlungen für Menschen, die im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind. Dadurch könnten wesentlich mehr von altersarmut bedrohte Frauen von den verbesserten Kindererziehungszeiten profitieren.

Freibeträge wie bei der betrieblichen und privaten Altersvorsorge sowie bei der Grundrente sollten nach den worten Benteles auch für Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gelten. Die Ungleichbehandlung von privater, betrieblicher und gesetzlicher Altersabsicherung sei nicht nachvollziehbar, so die VdK-Präsidentin.

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