Einleitung
das Bundeswirtschaftsministerium unter Leitung von Katherina Reiche (CDU) plant, den Industriestrompreis unter einen Budgetvorbehalt zu stellen. dies geht aus der „Billigkeitsrichtlinie“ zum Industriestrompreis hervor, über die der newsletter „Industrie und Handel“ des „Politico“ berichtet.
Hauptteil
Sollten die rechnerischen ansprüche aus der Beihilfe die im Haushalt verfügbaren Mittel übersteigen,kann die Auszahlung proportional gekürzt werden. In der Richtlinie heißt es: „Die Gewährung der Billigkeitsleistung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel im jeweiligen Auszahlungsjahr.“ Bei unzureichenden Haushaltsmitteln werden alle Billigkeitsleistungen quotal gekürzt.
Ein Anspruch auf die Gewährung der Billigkeitsleistung besteht nicht. Die Zahlung der Beihilfe liegt im „pflichtgemäßen Ermessen“ der Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).
Hintergrund
Der Industriestrompreis soll etwa 10.000 energieintensiven Unternehmen Zugang zu einem staatlich subventionierten Strompreis ermöglichen.der Zielpreis beträgt fünf Cent je Kilowattstunde,wobei der Staat die Differenz zum Großhandelspreis ausgleicht.
Es gibt drei Einschränkungen: Die Beihilfe gilt für 50 Prozent der Strommenge, der Großhandelspreis wird um 50 Prozent gesenkt, jedoch nicht unter fünf Cent. Zudem müssen Unternehmen 50 Prozent der Beihilfe in die Dekarbonisierung investieren. die Richtlinie regelt die Details und soll in den kommenden Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, um in Kraft zu treten.



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