Schuldenbremsen-Kommission: Dritter Reformvorschlag geplant

Schuldenuhr (Archiv)

Die Kommission zur Reform der Schuldenbremse, eingesetzt von der Bundesregierung, konnte kein gemeinsames Konzept erarbeiten

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Uneinigkeit in der Kommission zur Schuldenbremsen-Reform

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Reform der Schuldenbremse konnte sich auf kein gemeinsames Konzept einigen. Laut der „Süddeutschen Zeitung“ sollen Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) in der kommenden Woche drei unterschiedliche Vorschläge unterbreitet werden. Zuvor berichtete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ von zwei Reformmodellen.

Verschiedene Vorschläge

Die „Süddeutsche Zeitung“ nennt drei Empfehlungen: eine von Unions- und unionsnahen Mitgliedern, eine von SPD-nahen Fachleuten und eine von den Ökonominnen Philippa Sigl-glöckner und Isabella Weber. Die Koalition aus CDU, CSU und SPD kann nicht auf eine einheitliche Expertenmeinung zur Schlichtung strittiger Themen hoffen.

Konsens und Differenzen

Einigkeit herrscht in der Expertenkommission unter Leitung von Stephan Weil (SPD), Reinhold Hilbers (CDU) und Stefan Müller (CSU) darüber, dass die Begrenzung des strukturellen Defizits ein geeignetes Instrument zur Kontrolle der Staatsverschuldung ist. Auch die Integration der Verteidigungsausgaben in den Kernhaushalt des Bundes wird befürwortet. Weitere Vorschläge erreichten jedoch nicht die erforderliche Zweidrittel-mehrheit.

Die Konzepte im Detail

Das Konzept der Union, als „atmende Schuldenbremse“ bezeichnet, sieht vor, die Begrenzung der strukturellen Haushaltsdefizite bei 0,35 Prozent zu belassen, solange der Gesamtschuldenstand über 60 prozent liegt. Die Verteidigungsausgaben sollen zwischen 2029 und 2035 in den regulären Haushalt überführt werden, was den Kreditspielraum des Bundes erheblich einschränken würde.

Der Vorschlag der SPD-Vertreter, die „investitionsorientierte Schuldenbremse“, sieht einen Übergangszeitraum bis 2040 für die bundeswehr vor. Zudem sollen Ausgaben für Infrastruktur und Bildung teilweise von der Kreditregel ausgenommen werden. Der Verschuldungsspielraum würde auf 1,5 Prozent des BIP erhöht.

Die Empfehlungen von Sigl-glöckner und Weber fokussieren auf die Staatsausgabenentwicklung und die Einhaltung der EU-Schuldenregeln. Investitionen sollen nicht bevorzugt werden, und Vollbeschäftigung soll als gleichwertiges Ziel in der Verfassung verankert werden.

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