Berufungsprozess gegen Marine Le Pen
Ein Pariser gericht hat im Berufungsprozess um die Veruntreuung von EU-Geldern die Ämtersperre für marine Le Pen bestätigt, jedoch deutlich verkürzt. Ursprünglich war die Sperre auf fünf Jahre angesetzt. Nun wurde das Verbot, sich um ein Wahlamt zu bewerben, auf 45 Monate festgesetzt, von denen 30 Monate zur Bewährung ausgesetzt sind. Da Le Pen bereits 15 Monate der Sperre abgesessen hat, könnte sie theoretisch im kommenden Jahr bei der Präsidentschaftswahl antreten. Allerdings müsste sie den wahlkampf mit einer elektronischen Fußfessel absolvieren, was sie zuvor ausgeschlossen hatte.
Gerichtsurteil und Konsequenzen
Das Gericht entschied, dass Le Pen eine dreijährige freiheitsstrafe verbüßen muss, wovon zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Ein Jahr lang muss sie eine elektronische Fußfessel tragen, was einen Wahlkampf politisch und logistisch erschweren könnte. Es wird erwartet, dass Le Pen sich im Laufe des Tages dazu äußern wird, ob sie bei der Präsidentschaftswahl antritt oder zugunsten von Jordan Bardella, dem vorsitzenden des Rassemblement National (RN), verzichtet.
Hintergrund des Verfahrens
Der Prozess bezieht sich auf Vorwürfe, dass der RN zwischen 2004 und 2016 Gelder vom Europäischen Parlament für parlamentarische Assistenten erhalten haben soll, die jedoch teilweise oder vollständig für die Partei gearbeitet haben. Das Gericht schätzte den Gesamtschaden auf 2,9 Millionen Euro.



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