Rufe nach Abschaffung des Jugendstrafrechts für Volljährige

Justizzentrum (Archiv)

Mehrere Landesjustizminister fordern nach dem Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day eine Kehrtwende im Umgang mit jungen Straftätern

Toyota Scheidt

Forderungen nach Reform des Jugendstrafrechts

Nach dem Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day fordern mehrere Landesjustizminister eine Reform im Umgang mit jungen Straftätern. Für Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren soll künftig grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht gelten, berichtet die „Welt am Sonntag“.

Position der Berliner Justizsenatorin

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) plädiert für die regelmäßige Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Volljährige. Das Jugendstrafrecht solle nur noch in besonders begründeten Fällen zur Anwendung kommen. Badenberg argumentiert, dass Volljährige die volle Geschäftsfähigkeit besitzen und durch ihr Wahlrecht über die Zusammensetzung eines Parlaments mitentscheiden können. Sie hält die Anwendung des Jugendstrafrechts bei schweren Kriminalfällen für überholt. Badenberg kündigte eine Bundesratsinitiative an, die mehrere Rechtsänderungen umfassen soll, darunter eine Reform der Regeln für heranwachsende Straftäter im Jugendgerichtsgesetz. Zudem soll das Verbreiten von IS-Propaganda schärfer bestraft werden, und bei Staatsschutzdelikten sollen die Staatsschutzkammern der landgerichte zuständig sein, auch wenn die Beschuldigten Jugendliche oder Heranwachsende sind.

Forderungen aus Sachsen

Auch Sachsens Justizministerin Constanze Geiert fordert eine Umkehr der bisherigen Praxis im Jugendstrafrecht. Sie betont, dass der Erziehungsgedanke wichtig bleibt, jedoch nicht dazu führen darf, dass notwendige Reaktionen des Rechtsstaats ausbleiben. Geiert spricht sich dafür aus, dass für Heranwachsende grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht gelten soll. Das Jugendstrafrecht solle die Ausnahme sein. Vorschläge, nur bei sogenannten Gefährdern Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, lehnt Geiert ab. Sie sieht einen strukturellen Anstieg von schwerer Jugendkriminalität,auf den der Gesetzgeber im Strafrecht reagieren müsse.

Artikel teilen


Anzeige AWO Sulzbach

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Nach oben scrollen