Otte: Bußgelder bei Fragebogen-Verweigerung nur letztes Mittel

Bundeswehr-Soldat mit G36 (Archiv)

Der Wehrbeauftragte des Bundestages, Henning Otte (CDU), betont, dass Sanktionen für 18-jährige Männer, die den Fragebogen zum neuen Wehrdienst verweigern, nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollten. "Der Fragebogen ist keine Einberufung, sondern zunächst eine Auskunft", erklärte Otte gegenüber dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland

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Wehrbeauftragter Otte zu Sanktionen beim neuen Wehrdienst

Der wehrbeauftragte des Bundestages, Henning Otte (CDU), äußerte sich zu möglichen Sanktionen für 18-jährige Männer, die den Fragebogen zum neuen Wehrdienst nicht beantworten. Er betonte, dass Sanktionen nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollten. „Der Fragebogen ist keine Einberufung, sondern zunächst eine Auskunft“, sagte Otte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Regelungen und Pflichten

Otte erklärte, dass die Abläufe für den neuen Wehrdienst gesetzlich durch das Parlament und die Bundesregierung geregelt seien. Er forderte,dass Bürger,die ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen,auch auf staatliche Schreiben reagieren sollten. „Nach ausführlicher Facts und angemessenen Fristen dürfen Bußgelder nur das letzte Mittel sein“, fügte Otte hinzu. Wichtig sei, junge Menschen durch „Transparenz und Attraktivität“ vom Dienst zu überzeugen, nicht durch Sanktionen.

Stellungnahme von Thomas Erndl

Der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Erndl, betonte, dass Ordnungswidrigkeiten, wie das Nichtausfüllen des Fragebogens, angemessen geahndet werden müssten. Es sei Aufgabe der Exekutive, die gesetzlich festgelegten Maßnahmen durchzusetzen. Am Ziel, dass alle Männer diese Pflicht erfüllen, müsse festgehalten werden.

Antwortquote und Bußgelder

Laut Verteidigungsministerium haben 86 Prozent der angeschriebenen jungen Männer innerhalb der Frist von vier Wochen geantwortet. Nach der ersten Ermahnung stieg die Quote auf 91 Prozent. Etwa 9 Prozent, schätzungsweise 10.000 junge Männer, haben bisher nicht geantwortet. In diesen Fällen sieht das Ministerium ein Bußgeld von 250 Euro vor.

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