Die Länder wollen die Finanzierung der islamistischen szene in deutschland konsequenter bekämpfen. Wie die „Rheinische Post“ unter Berufung auf ein Beschlusspapier der Ministerpräsidentenkonferenz berichtet, sind mehrere gesetzliche und verwaltungsrechtliche Verschärfungen geplant.
geplante Straftatbestände und Strafverschärfungen
Nach dem Papier ist ein neuer straftatbestand für Spendensammler vorgesehen. Zugleich sollen die Strafen für Mitgliedschaft in oder Unterstützung von terroristischen und verbotenen Vereinigungen deutlich verschärft werden. Für besonders schwerwiegende Fälle soll eine deutlich höhere Mindestfreiheitsstrafe gelten.
Maßnahmen gegen Finanzierung und Zuwendungen
Spendengelder für terroristische vereinigungen sollen leichter abgeschöpft werden können. Ausländische finanzielle Zuwendungen an Ausländervereine ab 10.000 Euro sollen künftig offengelegt werden müssen.
Abschiebung und Umgang mit ausländischen Gefährdern
Bei ausländischen Gefährdern soll die unverzügliche Abschiebung zur Regel werden. Dies soll auch direkt im Anschluss an eine strafhaft möglich sein, heißt es in dem Papier.
Staatsangehörigkeitsrecht und Einbürgerungen
Die Länder fordern, zu prüfen, „ob und unter welchen Voraussetzungen das staatsangehörigkeitsgesetz um einen Verlusttatbestand für Mehrstaater erweitert werden kann, die wegen besonders schwerer terroristischer Straftaten rechtskräftig im Inland verurteilt wurden“.
Außerdem seien „die Möglichkeiten zur Rücknahme rechtswidrig erlangter Einbürgerungen konsequent auszuschöpfen“, fordern die Länder.







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