Koalition plant steuerliche Entlastung für Gewerkschaftsmitglieder
Union und SPD wollen Gewerkschaftsmitglieder steuerlich besserstellen. Das geht aus einem Änderungsantrag der Koalition zum Steueränderungsgesetz hervor, über den das Nachrichtenmagazin POLITICO berichtet. Die Änderungen sollen in dieser Woche im Bundestag beschlossen werden.
Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag absetzbar
dem Änderungsantrag zufolge sollen Gewerkschaftsbeiträge künftig zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag steuerlich geltend gemacht werden können.Nach Angaben aus Fraktionskreisen gehen die Änderungen auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zurück. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag lag zuletzt bei 1.230 Euro.
In der Begründung des Antrags heißt es, Gewerkschaften erfüllten eine zentrale Funktion in der Arbeits- und Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Die kollektive Koalitionsfreiheit wird darin als tragendes Element des sozialen Rechtsstaats bezeichnet. Die Regelung führt dem Papier zufolge ab 2026 zu jährlichen Mindereinnahmen von rund 160 Millionen Euro.
Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Parteispenden
Die Koalition plant außerdem, Parteispenden steuerlich stärker zu berücksichtigen. Künftig sollen sie bis zu einer Höhe von insgesamt 6.600 Euro bei Verheirateten und 3.300 Euro bei Singles steuerbegünstigt sein. Bisher liegen die entsprechenden Grenzen bei 3.300 Euro für Verheiratete und 1.650 Euro für Singles.
Steuerfreiheit für Prämien von Olympioniken und Paralympioniken
Union und SPD wollen zudem Prämien für Athleten bei Olympischen und Paralympischen Spielen vollständig von der Steuer befreien. Es geht dabei um Zahlungen der Deutschen Stiftung Sporthilfe,die nach Informationen von POLITICO bis zu 20.000 Euro betragen können.











