Justizminister wollen Voyeur-Aufnahmen strafbar machen

Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv)

Die Justizminister planen ein Gesetz, das heimliche Voyeur-Aufnahmen unter Strafe stellt und bestehende Strafrechtslücken schließt

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Gesetzentwurf gegen heimliche Voyeur-Aufnahmen angekündigt

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen gesetzentwurf angekündigt, um gegen heimlich erstellte Voyeur-Aufnahmen vorzugehen und bestehende Strafrechtslücken zu schließen. Frauen müssten sich im öffentlichen Raum ebenso selbstverständlich bewegen können wie Männer, erklärte Hubig gegenüber der „Rheinischen Post“. Dies sei auch eine Frage der Gleichberechtigung. Der Staat müsse sexueller Belästigung, digitalem Voyeurismus und ähnlichen Übergriffen entschlossen entgegentreten, auch mit Mitteln des Strafrechts.

Strafrechtslücken bei digitalem voyeurismus

Viele Übergriffe seien bereits nach geltendem recht strafbar, so Hubig. die Erfahrungen von Frauen und Mädchen zeigten jedoch,dass das Strafgesetzbuch nicht auf alle Formen von Grenzüberschreitungen ausreichend vorbereitet sei. Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werde derzeit geprüft,wie digitaler Voyeurismus kriminalpolitisch und rechtsstaatlich geregelt werden könne. Ziel sei es, zeitnah einen praxistauglichen Gesetzentwurf vorzulegen, um den Schutz vor digitaler Gewalt zu verbessern.

Initiativen auf der Justizministerkonferenz

Auch Nordrhein-Westfalen und Hamburg wollen bei der bevorstehenden Justizministerkonferenz auf eine Verschärfung des Sexualstrafrechts dringen und einen entsprechenden Antrag einbringen.Anlass ist der Fall von Yanni Gentsch, die im Frühjahr in Köln beim Joggen von einem Mann belästigt wurde, der ihr Gesäß gefilmt hatte.

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (grüne) kritisierte gegenüber der „Rheinischen Post“,dass das heimliche Filmen oder Fotografieren intimer Körperstellen bislang nicht strafbar sei,während Schwarzfahren strafrechtlich verfolgt werde. Dies setze falsche Prioritäten und zeige den Reformbedarf im Sexualstrafrecht. Für die Strafbarkeit eines Eingriffs in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung dürfe es keinen Unterschied machen, ob Haut oder Stoff im Bild sei und wie gut sich eine Frau gegen Aufnahmen schützen könne.

Schutz vor sexuellen Übergriffen

Limbach betonte, dass auch sexistische Bemerkungen in der Öffentlichkeit nicht hingenommen werden müssten. Der Staat habe die Verantwortung, frauen und junge Mädchen zu schützen, indem sexuelle Übergriffe auch ohne körperliche Berührung künftig strafbar seien. Die Justizministerkonferenz solle hierzu ein klares Zeichen setzen.

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