Richterbund begrüßt verpflichtende Speicherung von IP-Adressen

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Der Deutsche Richterbund begrüßt die geplante Speicherpflicht für IP-Adressen. Hauptgeschäftsführer Sven Rebehn betont deren Bedeutung bei der Bekämpfung von Internet-Straftaten wie Kinderpornografie

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Richterbund begrüßt Speicherpflicht für IP-Adressen

Der Deutsche Richterbund hat die geplante speicherpflicht für IP-Adressen als wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch begrüßt. Hauptgeschäftsführer Sven Rebehn betonte die Bedeutung der IP-Adressen bei der Aufklärung von internet-Straftaten wie Kinderpornografie. Sie seien oft der einzige und schnellste Ermittlungsansatz, um Tatverdächtige aufzuspüren und Opfer aus notlagen zu befreien.

Forderung nach europäischer Chatkontrolle

Rebehn forderte zudem einen Neuanlauf für die freiwillige Chatkontrolle auf europäischer Ebene. Die Bundesregierung solle sich in Brüssel dafür einsetzen, dass Messengerdienste weiterhin rechtssicher Missbrauchsdarstellungen in Chats identifizieren und melden dürfen. Diese Regelung war Anfang April ausgelaufen.

Warnung vor Strafverfolgungslücken

Der Richterbund-Geschäftsführer warnte vor erheblichen Strafverfolgungslücken,sollte es US-Plattformen künftig untersagt sein,Hinweise auf Kindesmissbrauch an EU-Strafverfolger weiterzugeben. Die Staatsanwaltschaften seien alarmiert.

Kritik von Datenschützern

Das Bundeskabinett plant, an diesem Mittwoch eine auf drei Monate befristete Speicherpflicht für IP-Adressen und zugehörige Port-Nummern zu beschließen. Datenschützer äußerten Kritik an dem gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD).

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