Bas will Arbeitszeitflexibilisierung an Tarifverträge binden

Flughafenmitarbeiter (Archiv)

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) plant, die Öffnung des Arbeitszeitgesetzes an Tarifverträge zu binden, um den Übergang von der Tages- zur Wochenarbeitszeit zu ermöglichen

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Einleitung

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) plant, die Öffnung des Arbeitszeitgesetzes für den Übergang von der Tages- zur Wochenarbeitszeit an Tarifverträge zu knüpfen.Dies geht aus einem Referentenentwurf hervor, über den das Magazin Politico berichtet.

Hauptteil

Der Entwurf sieht vor, dass Tarifvertragsparteien und unter bestimmten Bedingungen auch Betriebspartner die Möglichkeit erhalten, eine wöchentliche statt einer täglichen Arbeitszeit zu vereinbaren. Voraussetzung ist, dass die Tarifverträge der Betriebe dies zulassen. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit war bereits im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Union vereinbart worden. gewerkschaften hatten jedoch mit einer Kampagne für den Erhalt des Acht-Stunden-Tages mobilisiert. Ein „Sozialpartnerdialog“ zwischen gewerkschaften und Arbeitgebern blieb ohne Ergebnis.

Gesundheitsschutz

Der Entwurf betont, dass die Flexibilisierung nur unter der Bedingung erfolgen darf, dass die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht gefährdet wird.

Arbeitszeiterfassung

Bas plant zudem, die Pflichten zur Arbeitszeiterfassung zu verschärfen. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden,Beginn,Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch aufzuzeichnen. Vertrauensarbeitszeit-Modelle sollen jedoch weiterhin möglich bleiben.

Sonn- und Feiertagsarbeit

Im Arbeitszeitgesetz soll die erlaubte Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen in Bäckereien von drei auf bis zu fünf Stunden für die herstellung und bis zu weitere drei Stunden für das Ausliefern von Waren erweitert werden. Öffentlichen bibliotheken soll es erlaubt werden, Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen bis zu sechs Stunden arbeiten zu lassen.

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