Nachzahlung für Corona-Masken
Das Oberlandesgericht Köln hat ein Urteil des Bonner Landgerichts geändert, wodurch der Bund einem Händler fast 350 Millionen euro für bestellte Corona-Masken nachzahlen muss. laut einem Bericht des „Spiegel“ umfasst die Summe rund 219 Millionen Euro für bestellte und teilweise gelieferte Masken sowie Verzugszinsen von etwa 128 Millionen Euro. Die Verzugszinsen erhöhen sich täglich um 61.522 Euro.
Rechtsstreit und mögliche Konsequenzen
Der Bund setzt nun auf ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, das im Herbst erwartet wird. Der Bund hofft,dass die urteile des Oberlandesgerichts gekippt werden,um Forderungen aus Dutzenden Klagen in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro zu entgehen. Mit Verzugszinsen könnte das finanzielle Risiko zwischen drei und vier Milliarden euro liegen.
Hintergrund des Falls
Im aktuellen Fall klagte eine Firma aus Brandenburg. Das Gesundheitsministerium unter dem damaligen Minister Jens Spahn (CDU) hatte Masken zum Stückpreis von 4,50 Euro bestellt, diese jedoch nicht vollständig abgenommen. der Bund hat gegen das Urteil Revision eingelegt.



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