Bundesverfassungsgericht rügt rechtswidrige Festnahmen vor Abschiebehaft
Das Bundesverfassungsgericht hat mehreren Verfassungsbeschwerden gegen Festnahmen vor der Anordnung von Abschiebungshaft stattgegeben. Dies teilten die Richter in Karlsruhe am Dienstag mit.
Hintergrund der Entscheidungen
Die drei Beschwerdeführer, die abgeschoben werden sollten, waren jeweils festgenommen worden, bevor eine richterliche haftanordnung vorlag. Ihre fachgerichtlichen Rechtsbehelfe blieben erfolglos, weshalb sie Verfassungsbeschwerden einreichten.
Begründung des Gerichts
Nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts verletzten die Entscheidungen der Fachgerichte das Grundrecht auf Freiheit der Person. Es habe an einer gesetzlich vorgeschriebenen richterlichen Anordnung vor der Festnahme gefehlt. Die Kammer stellte fest,dass die Festnahmen ohne die erforderliche ermächtigungsgrundlage erfolgten und damit rechtswidrig waren.
Kritik an Behörden und Gerichten
In den Verfahren wurde beanstandet, dass die Behörden keine ausreichenden Anstrengungen unternommen hatten, um rechtzeitig eine richterliche Entscheidung herbeizuführen. Zudem hätten die Gerichte nicht ausreichend geprüft, ob die Organisation der Gerichtsverfahren den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprach.




Discussion about this post