Landarztquote: Erste Verfahren gegen Medizinstudenten

Arztpraxis für Allgemeinmedizin (Archiv)

In Rheinland-Pfalz laufen die ersten Vertragsverletzungsverfahren gegen zwei Medizinstudenten der Landarztquote

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Vertragsverletzungsverfahren in Rheinland-Pfalz

In rheinland-Pfalz sind die ersten Vertragsverletzungsverfahren gegen zwei Medizinstudenten der Landarztquote anhängig. Dies berichtet der „Spiegel“. die beiden Studenten möchten ihre Facharztrichtung wechseln.

Hintergrund zur Landarztquote

Elf Bundesländer vergeben über die Landarztquote Medizinstudienplätze an Bewerber, auch ohne Spitzenabitur. Diese verpflichten sich, nach Studium und Facharztweiterbildung zehn Jahre als Hausarzt in einer unterversorgten Region zu arbeiten. Bei Vertragsbruch droht eine Strafe von 250.000 Euro,die jedoch bisher nicht verhängt wurde.

Studienabbrüche ohne Sanktionen

Laut einer Abfrage des magazins wurden seit 2019 über 350 Studienplätze vorzeitig aufgegeben oder nicht angetreten,ohne dass Strafen verhängt wurden.Das bayerische Gesundheitsministerium teilte mit, dass ein Abbruch nicht sanktioniert werde. Zahlen müsse nur, wer nach dem Examen aussteige.

Rechtliche Auseinandersetzungen

Ab Oktober befassen sich Gerichte mit 28 Klagen von Quoten-Studenten gegen die Wirksamkeit der Verträge. Sachsen will den Ausgang dieser Verfahren abwarten, insbesondere in Nordrhein-Westfalen. Sollte den klägern Recht gegeben werden, könnte das gesamte System der Landarztquote infrage gestellt werden.

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