Gefängnissituation in Deutschland
In zehn der 16 Bundesländer sind die Gefängnisse voll belegt. Dies ergab eine Befragung des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ unter den Justizbehörden der Länder.In zehn Ländern verschlechterte sich die Lage seit der letzten Befragung im Sommer 2025. Nur in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland sank die Belegungsquote der Justizvollzugsanstalten. In Hamburg blieb die Auslastung bei 96 Prozent.
Definition der Vollbelegung
Fachkreise sprechen bereits bei einer Auslastung von 85 bis 90 Prozent von einer Vollbelegung, da nicht alle Hafträume für alle Arten des Strafvollzugs nutzbar sind und Renovierungs- sowie Umbauarbeiten einkalkuliert werden müssen.
Aktuelle Belegungsquoten
Bundesweit ergibt sich aus den Angaben der Justizbehörden der Länder im Frühjahr 2026 eine durchschnittliche Belegung von gut 86 Prozent der Haftplätze. Bremen verzeichnete als einziges Bundesland eine Auslastung von mehr als 100 Prozent mit einer Belegungsquote von 103 Prozent zum 1. März. Eine Gesamtauslastung von über 90 Prozent wurde in Rheinland-Pfalz (97,2 Prozent), Hamburg (96 prozent), Baden-Württemberg (92,93 Prozent), Hessen (91,9 Prozent) und dem saarland (91,47 Prozent) festgestellt.
Überbelegung in einzelnen anstalten
In jedem Bundesland gibt es mindestens eine voll belegte Justizvollzugsanstalt (JVA), deren haftplätze zu mehr als 85 Prozent ausgelastet sind. Einzelne Haftanstalten waren,selbst unter Einbezug des wenig ausgelasteten offenen Vollzugs,deutlich überbelegt. Besonders stark betroffen waren die baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten in Rottweil (125 Prozent), Offenburg (114 Prozent) und Ravensburg (113 Prozent).
Erhebungsmethodik
Das RND befragte alle 16 Justizministerien der Bundesländer. Die Abfrage der Zahlen erfolgte am 29. April 2026. Einige Justizbehörden lieferten tagesaktuelle Zahlen, andere nutzten Daten von Stichtagen im März oder April. In den Statistiken sind sowohl Männer,Frauen als auch Jugendliche im geschlossenen und offenen Vollzug erfasst,die eine Freiheitsstrafe verbüßen oder aus sonstigen Gründen inhaftiert sind.



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