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Regional

Gericht: Kontrolle an deutsch-luxemburgischer Grenze rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Identitätskontrolle eines Reisenden an der luxemburgisch-deutschen Grenze für rechtswidrig erklärt. Der Kläger war im Juni 2025 mit einem Linienbus von Luxemburg nach Saarbrücken unterwegs, als die Bundespolizei auf einem Rastplatz an der Bundesautobahn 8 eine verdachtsunabhängige Identitätskontrolle durchführte

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