Gesundheitsministerin plant Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant, die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung anzuheben.Dies geht aus dem Referentenentwurf zum „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ hervor, über den der newsletter „Gesundheit“ des „Politico“ berichtet.
Details des Entwurfs
Laut dem Entwurf,der auf den 16. April datiert ist, soll im Jahr 2027 die monatliche Beitragsbemessungsgrenze einmalig um rund 300 Euro zusätzlich angehoben werden. Ziel sei es, die Beitragsgerechtigkeit zu stärken und einen solidarischen beitrag von Arbeitgebern und Personen mit höheren Einkommen zum Reformpaket zu generieren. Derzeit liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei jährlich 69.750 Euro beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat. Durch die geplante Erhöhung sollen 2,4 Milliarden Euro zusätzlich in die gesetzliche Krankenversicherung fließen,die jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Versicherten getragen werden.
Reaktionen aus der Politik
Der Plan stößt innerhalb der Koalition auf Widerstand. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Simone borchardt, äußerte sich am Mittwoch ablehnend zu einer möglichen Erhöhung der beitragsbemessungsgrenze: „Wir als CDU/CSU lehnen das ganz konsequent ab.“



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