Millionenschaden für Städte durch Bundeswehr-Flächenrückforderung

Bundeswehr-Kaserne (Archiv)

Deutsche Städte und Gemeinden investierten über zwölf Millionen Euro in Planungskosten für zivile Nutzung ehemaliger Militärflächen, die nun von der Bundeswehr beansprucht werden. Ein Recht auf Entschädigung besteht nicht. Die tatsächlichen Gesamtkosten könnten laut einer Recherche des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" noch höher sein

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Planungskosten für zivile Nutzung ehemaliger Militärflächen

Deutsche Städte und Gemeinden haben über zwölf Millionen Euro in die Planung für die zivile Nutzung ehemaliger Militärflächen investiert. Diese Flächen werden nun erneut von der Bundeswehr beansprucht. Ein Recht auf Entschädigung besteht nicht, und die tatsächlichen Gesamtkosten könnten noch höher sein, wie eine Recherche des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ ergab.

Hintergrund und Betroffene

Die Recherche, die in Zusammenarbeit mit elf Partnermedien durchgeführt wurde, befragte Kommunen zu 200 Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima). Diese sollten ursprünglich von militärischer in zivile Nutzung umgewandelt werden, bis das Verteidigungsministerium im Herbst 2025 die Umwandlung stoppte. Viele Gemeinden hatten bereits Geld investiert, nannten jedoch keine genauen Summen.

Reaktionen der Kommunen

Die kommunen zeigten sich überrascht und überrumpelt vom Vorgehen der Bima. Häufig standen sie kurz vor der Vertragsunterzeichnung mit dem Bund. Geplante Projekte wie neue stadtquartiere, Gewerbegebiete oder Standorte für Schulen und Feuerwehren sind betroffen.

Beispiele aus Regensburg und Leck

In Regensburg sollte auf dem Gelände der ehemaligen Prinz-Leopold-Kaserne eine grundschule mit Hort und Doppel-Sporthalle entstehen. Die Bundeswehr plant nun, das Gelände erneut zu nutzen, was der stadt Mehrkosten von 2,5 millionen Euro verursacht. In Leck, Schleswig-Holstein, wird die Bundeswehr einen ehemaligen Fliegerhorst nicht wie geplant verlassen.Bürgermeister Andreas Deidert schätzt einen möglichen Verlust von zwei bis drei Millionen Euro.

Rechtliche und finanzielle Aspekte

Das Bundesverteidigungsministerium teilte mit, dass es keinen rechtlichen Anknüpfungspunkt für Entschädigungsleistungen gibt. Eine Bima-sprecherin erklärte, Verkaufsverhandlungen hätten stets unter dem Vorbehalt eines möglichen Bundesbedarfs gestanden. auch Landes- und bundesmittel aus Förderprogrammen sind betroffen. Die Bundeswehr prüft derzeit alle vom Moratorium betroffenen Liegenschaften, ein Abschlussdatum der Prüfungen ist noch nicht bekannt.

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