Klingbeil plant keine neue Behörde zur Geldwäsche-Bekämpfung

Lars Klingbeil am 11.05.2026

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant zur Bekämpfung der Geldwäsche keine neue Behörde. Stattdessen setzt er auf Reformen innerhalb des Zolls. In einem Brief an die Zollmitarbeitenden, über den das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" berichtet, erklärt Klingbeil, er wolle die bestehenden Strukturen des Zolls stärken, um ihn im Kampf gegen Geldwäsche sowie Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung effektiver aufzustellen

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Reformen zur Geldwäschebekämpfung

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat angekündigt,zur Bekämpfung der Geldwäsche keine neue Behörde zu schaffen. Stattdessen setzt er auf Reformen innerhalb des Zolls. In einem Brief an die Mitarbeitenden des Zolls, über den das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet, betont Klingbeil die Stärkung der bestehenden Strukturen. Ziel sei es, den Zoll schlagkräftiger im kampf gegen Geldwäsche sowie Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung aufzustellen.

Bedrohung durch Geldwäsche

Klingbeil weist auf die erhebliche Bedrohung hin, die von der Geldwäsche für den Wirtschaftsstandort und Finanzplatz Deutschland ausgehe. Sie gefährde die Integrität des Finanzsystems, entziehe dem Staat bedeutende Einnahmen und stärke kriminelle Netzwerke.

Internationale Kritik und neue Pläne

Deutschland war mehrfach von internationalen Organisationen kritisiert worden, unzureichend gegen Geldwäsche vorzugehen. Die Ampelkoalition hatte unter Finanzminister Christian Lindner (FDP) den Aufbau eines „Bundesamtes für die Bekämpfung der Finanzkriminalität“ geplant. Diese Pläne werden nun von Klingbeil aufgegeben. Stattdessen bleibt die Zentralstelle für finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) im Zoll und soll gemäß internationalen Vorgaben unabhängiger werden.

Neue Befugnisse für den Zoll

Der Zoll erhält neue befugnisse, um strafrechtliche Ermittlungen bedeutender internationaler Geldwäschefälle durch spezialisierte Einheiten bundesweit zu übernehmen. Zudem wird in der FIU eine „nationale Expertisestelle“ eingerichtet, um das Personal in bund und Ländern für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus zu schulen. Diese Maßnahmen sollen Deutschland auch auf die nächste Überprüfung durch die internationale Financial Action Task Force (FATF) in den Jahren 2028/2029 vorbereiten.

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