EuGH bestätigt Aufhebung von Beihilfe-Genehmigung für Lufthansa

Lufthansa-Maschine (Archiv)

Der Europäische Gerichtshof bestätigt die Nichtigerklärung des EU-Kommissionsbeschlusses zu Milliardenhilfen für Lufthansa während der Corona-Pandemie

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Europäischer Gerichtshof bestätigt Nichtigerklärung von Lufthansa-Hilfen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Nichtigerklärung des Beschlusses der EU-Kommission bestätigt, mit dem in der Corona-Pandemie Milliardenhilfen für die Lufthansa genehmigt worden waren. Dies teilte der EuGH am Donnerstag mit.

Hintergrund der Entscheidung

Die EU-Kommission hatte die Rekapitalisierung der Lufthansa in Höhe von sechs Milliarden Euro zunächst als staatliche Beihilfe eingestuft, die mit dem Binnenmarkt vereinbar sei, ohne ein förmliches Prüfverfahren zu eröffnen.Die Fluggesellschaften Ryanair und Condor hatten gegen diesen Beschluss Klage erhoben. Daraufhin erklärte das erstinstanzliche EU-Gericht den Beschluss im Mai 2023 für nichtig. Lufthansa legte ein Rechtsmittel ein, das nun vom Gerichtshof zurückgewiesen wurde.

Verstoß gegen den Befristeten Rahmen

der Gerichtshof stellte fest, dass die Kommission gegen den Befristeten Rahmen verstoßen hatte, indem sie die Modalitäten der Festsetzung des Aktienpreises bei der Umwandlung der stillen Beteiligung II in Eigenkapital akzeptierte. Obwohl das Gericht nach Einschätzung der Luxemburger Richter in einigen Punkten zu strenge Maßstäbe angelegt hat, bestätigte der Gerichtshof die Nichtigerklärung des Kommissionsbeschlusses.

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