Erbschaftsteuer: SPD-Generalsekretär gibt Handwerkern Entwarnung

Ausbau einer alten Gasheizung (Archiv)

SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf betont: Handwerksbetriebe sind von der geplanten Erbschaftsteuerreform nicht betroffen

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SPD-Generalsekretär zur Erbschaftsteuerreform

SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hat betont, dass die geplante Reform der Erbschaftsteuer kleine betriebe nicht betreffen soll.„Für den Handwerker, der einen Betrieb vererbt, entsteht dadurch keine zusätzliche Belastung“, erklärte Klüssendorf gegenüber den Zeitungen der funke-Mediengruppe.

Ausnahmen für hohe Erbschaften sollen entfallen

Klüssendorf kritisierte, dass die „allerhöchsten Erbschaften und Schenkungen“ nahezu immer steuerfrei seien. Dies bezeichnete er als paradox und ungerecht. Er kündigte an,diese Ausnahmen abschaffen zu wollen. Besonders hohe Erbschaften seien oft in Betriebsvermögen gebunden. Wer mehr als 26 Millionen Euro an Betriebsvermögen erbe, könne sich derzeit durch eine Sonderregel komplett von der Erbschaftsteuer befreien lassen, so Klüssendorf.

Freibeträge für kleinere Erbschaften

Für kleine und mittlere Erbschaften kann sich Klüssendorf vorstellen,die bestehenden Freibeträge anzuheben. Er strebe ein Gesamtpaket an, das für mehr Gerechtigkeit sorgen solle.

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