NRW setzt auf Therapieunterstützung für suchtkranke Straftäter

Drogenabhängiger (Archiv)

Nordrhein-Westfalen plant, suchtkranken Straftätern während der Therapie weiterhin Bürgergeld zu sichern und bringt dazu einen Gesetzesantrag ein

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Gesetzesantrag für Therapieunterstützung suchtkranker Straftäter

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat beschlossen, einen Gesetzesantrag im Bundesrat einzubringen, der verurteilten Drogenabhängigen während einer Therapie weiterhin den Bezug von Bürgergeld ermöglichen soll. Dies teilte das Justizministerium am sonntag mit.

Ziel der Initiative

Mit dem Vorstoß soll der Lebensunterhalt und die medizinische Versorgung der Betroffenen während der Behandlung gesichert werden. zudem sollen bürokratische Hürden abgebaut werden.

Hintergrund: Urteil des Bundessozialgerichts

Hintergrund der Initiative ist ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2021. Demnach haben suchtkranke Straftäter während einer Therapie nach Paragraf 35 des Betäubungsmittelgesetzes keinen Anspruch auf Sozialleistungen. In der Praxis führt dies dazu, dass viele Betroffene ihren Krankenversicherungsschutz verlieren und keine ausreichenden Mittel für den Lebensunterhalt während der Therapie erhalten.

Stellungnahme des Justizministers

Justizminister Benjamin Limbach betonte,dass das Prinzip „Therapie statt Strafe“ suchtkranken Menschen eine echte Chance auf einen Neuanfang biete. Ein scheitern des Konzepts würde bedeuten, dass untherapierte Drogenabhängige in die Gesellschaft entlassen werden müssten, was die Gefahr weiterer Straftaten erhöhe.

Frühere Initiativen

Nordrhein-Westfalen hatte bereits im Februar 2024 einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Dieser konnte jedoch aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Bundestags nicht mehr beraten werden.

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