Klein will wirksameres Strafrecht bei Antisemitismus

Felix Klein (Archiv)

<h3>Forderung nach schärferem Strafrecht bei Antisemitismus</h3> Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, spricht sich für ein wirksameres Strafrecht zur Bekämpfung von Antisemitismus aus

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Forderung nach wirksamerem Strafrecht gegen Antisemitismus

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, fordert ein wirksameres Strafrecht zur Ahndung von Antisemitismus. In einem Interview mit der „Rheinischen Post“ erklärte Klein,ein breites Bündnis gegen Antisemitismus habe einen Fünf-Punkte-Plan erarbeitet,um deutlich zu machen,dass Antisemitismus nicht nur die jüdische Gemeinschaft,sondern auch die Demokratie bedrohe.

Strafbarkeit von Aufrufen zur vernichtung eines Staates

Klein betonte, dass Aufrufe zur Vernichtung eines staates strafbar gemacht werden sollten. Zudem müssten die bestehenden Strafgesetze daraufhin überprüft werden, ob sie im Kampf gegen Antisemitismus wirksam seien.

Langfristige Wirkung der Maßnahmen

Gleichzeitig zeigte sich Klein zuversichtlich, dass die bislang aufgebauten Strukturen im Kampf gegen Antisemitismus langfristig Wirkung zeigen werden. Er hob hervor, dass das Bewusstsein für das Problem Antisemitismus in der Bevölkerung gestiegen sei. Während bei seinem Amtsantritt rund 20 Prozent der Deutschen Antisemitismus als Problem ansahen, seien es inzwischen fast zwei Drittel. Klein äußerte die Hoffnung, Antisemitismus langfristig an den Rand der Gesellschaft drängen zu können. Felix Klein ist seit 2018 Antisemitismusbeauftragter der bundesregierung.

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