Geplante Verschärfung des Strafrechts im Kampf gegen Terrorismus
Die Bundesregierung plant, das Strafrecht zu verschärfen, um besser auf terroristische Bedrohungen reagieren zu können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll das Bundeskabinett laut der „Welt“ am Mittwoch beschließen.Ziel ist eine Ausweitung der Strafbarkeit bereits im Vorfeld terroristischer Anschläge.
Erweiterung der Strafbarkeit bei Anschlagsvorbereitungen
Derzeit kann die Vorbereitung einer „schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ strafbar sein, wenn potenzielle Täter im Rahmen der Anschlagsplanung beispielsweise Schusswaffen erwerben oder Sprengstoff herstellen. Künftig sollen auch Fälle strafbar sein, in denen ein Anschlag mit einem gefährlichen Werkzeug, wie etwa einem Fahrzeug oder einem Messer, vorbereitet wird. Hintergrund ist, dass bei Anschlägen in jüngerer Zeit vermehrt Fahrzeuge oder Messer eingesetzt wurden, heißt es in dem Gesetzentwurf laut der „Welt“.
Maßnahmen gegen Extremismus und hybride Bedrohungen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte gegenüber der „Welt“, Extremisten, Terrornetzwerke und autoritäre Staaten arbeiteten gezielt gegen die freie Gesellschaft. Mit der Anpassung des Strafrechts solle eine klare Antwort auf Bedrohungen durch Terrorismus und ausländische Spionage gegeben werden.Die Strafverfolgungsbehörden könnten so wirksamer bereits gegen die Vorbereitung von Anschlägen und hybride Kriegsführung vorgehen. Dies gelte insbesondere für die Vorbereitung von Anschlägen mit Alltagsgegenständen wie Autos oder Messern, die die Sicherheit der Menschen in Deutschland besonders bedrohten.
Weitere geplante Verschärfungen
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, auch die einreise von Personen unter Strafe zu stellen, die in Deutschland eine terroristische Straftat begehen wollen.