Einleitung
Das Bundesjustizministerium (BMJV) setzt sich auf europäischer Ebene für die Einführung der „Nur Ja heißt Ja“-Regelung im Sexualstrafrecht ein. Diese Regelung soll insbesondere für Fälle gelten, bei denen Jugendliche betroffen sind. Derzeit gilt in Deutschland das Prinzip „Nein heißt Nein“.
hintergrund
Ein Sprecher von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, dass auf europäischer Ebene die Neufassung der Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern verhandelt wird. Der von der Kommission vorgelegte Richtlinienvorschlag enthalte einen Vergewaltigungstatbestand zum Nachteil sexuell mündiger Minderjähriger, der im Sinne einer „Nur Ja heißt Ja“-Regelung zu verstehen sei. Die Trilog-Verhandlungen dazu dauern derzeit noch an.
Rechtsvergleich
Der Tübinger Rechtsprofessor Jörg Eisele erläuterte den Unterschied zwischen den Regelungen.Bei der „Nein heißt Nein“-Regelung macht sich der Täter strafbar, wenn das Opfer zeigt, dass es die sexuellen Handlungen nicht möchte. Die „Nur Ja heißt Ja“-Regelung verlangt hingegen, dass das Opfer tatsächlich in die sexuellen Handlungen einwilligt, was nicht unbedingt verbal geschehen muss.
Unterstützung und Diskussion
Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Rechtsverschärfung. Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, betonte, dass sexuelle Handlungen nur bei freiwilliger Zustimmung beider Beteiligten stattfinden dürfen. Die Union hält sich eine Strafrechtsverschärfung offen. Susanne Hierl (CSU), rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, betonte die Notwendigkeit, Betroffene besser zu schützen und Täter zur Verantwortung zu ziehen.Ob das Sexualstrafrecht in Deutschland geändert werden müsse, werde sorgfältig geprüft.











