einleitung
Die Bundesanwaltschaft hat am Donnerstag einen irakischen Staatsangehörigen im Landkreis Barnim (Brandenburg) festnehmen lassen. Die Festnahme erfolgte durch Beamte des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei. Der Generalbundesanwalt gab die Maßnahme bekannt.
Vorwürfe und Erkenntnisse
Anklagepunkte
Der Beschuldigte sei der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung dringend verdächtig. Ihm werden zudem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.
Inhalt des Haftbefehls
Im Haftbefehl heißt es, der irakische Staatsangehörige teile die radikal-islamistische Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung „islamischer Staat“ (IS). Im Frühjahr 2025 soll er geplant haben, mit weiteren Personen Anschläge in Deutschland gegen aus seiner Sicht Ungläubige zu begehen. Zu diesem Zweck soll er sich bereits eine Schusswaffe beschafft und eine Kirche in Bremen ausgekundschaftet haben. Diese Kirche sollte nach seiner Vorstellung das erste Anschlagsziel der Gruppe sein. Der Verdächtige soll für seine Pläne eine noch unbekannte Person gewonnen haben. Das Anwerben weiterer Personen sei gescheitert.
Haft und weiteres Verfahren
Vorführung und Untersuchungshaft
Der Beschuldigte wurde am Donnerstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Der Ermittlungsrichter eröffnete den Haftbefehl und ordnete den vollzug der Untersuchungshaft an.



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