Ex-Wirecard-Chef will nach der Haft „bis ins hohe Alter“ arbeiten

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Markus Braun, Ex-Wirecard-Chef, plant nach seiner Haftentlassung, weiterhin beruflich aktiv zu bleiben und „bis ins hohe Alter" zu arbeiten

Pläne nach der Haftentlassung

Der ehemalige Wirecard-Chef Markus Braun hat angekündigt,nach seiner entlassung aus der Haft „bis ins hohe Alter“ arbeiten zu wollen. Dies erklärte Braun in einem Interview mit dem magazin „Stern“. Er freue sich bereits darauf, wieder beruflich aktiv zu sein.

Untersuchungshaft und Prozessverlauf

Markus Braun befindet sich seit mehr als fünf Jahren in Untersuchungshaft. der Prozess gegen ihn und weitere Mitangeklagte läuft seit fast drei Jahren und umfasst mittlerweile mehr als 200 Verhandlungstage vor dem Landgericht München.

Umgang mit der Haftzeit

Braun, der fast 20 Jahre lang Vorstandsvorsitzender des ehemaligen DAX-Unternehmens Wirecard war, bezeichnete die untersuchungshaft als „absolute Grenzerfahrung“.Er betonte, dass man lernen müsse, mit der Isolation umzugehen, komme jedoch mit dem Alltag zurecht. Kontakt pflege er ausschließlich zu seiner Familie und seinen Anwälten und halte sich an alle bestehenden Kontaktverbote.Den Kontakt zu ehemaligen Wirecard-Kollegen habe er nicht.

Hoffnung auf Freispruch

Auf die Frage, ob er weiterhin auf einen Freispruch hoffe, antwortete Braun mit „Ja, selbstverständlich“.

Kritik am Verfahren

Im schriftlich geführten Interview äußerte Braun Kritik an der Justiz. Er bezeichnete den Prozess als „Farce“ und erklärte, dass er davon ausgehe, nur in Untersuchungshaft gehalten zu werden, um seine Verteidigungsfähigkeit einzuschränken.

Stellungnahme zu Tatverdacht und Fluchtgefahr

Braun erklärte,dass aus seiner Sicht weder ein dringender Tatverdacht aufrechterhalten werden könne noch jemals Fluchtgefahr bestanden habe. er betonte, sich sowohl vor seiner ersten Verhaftung als auch danach jeweils freiwillig aus dem Ausland gestellt zu haben.Insgesamt habe er sich viermal gestellt und alle Meldeauflagen eingehalten. In diesem Zusammenhang halte er die Annahme von Fluchtgefahr für unbegründet.


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